2. Staatsexamen (Referendariat)

Hier findest du wichtige Informationen zum Referendariat und Materialien der Ref-Info.

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Achtung dieser Beitrag gibt eine Übersicht und soll zur Orientierung dienen. Er ersetzt keine Beratung bei einem Versicherungsunternehmen, Finanzberater, Berufsverband oder dem Dienstherren. Wir sind darauf bedacht, alle Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zu präsentieren. Dennoch sind alle Angaben ohne Gewähr.

Wie verläuft das Ref? (Kurzer Abriss)

  1. Vor dem Ref. musst du dich auf das Ref. bewerben. Alle Informationen und den Onlinezugang zur Bewerbung findest du hier.
  2. Nach der Bewerbung erhälst du idealerweise eine Zusage zum Ref. und mit dieser die Zuteilung zu einem Schulamt und der Seminarschule.
  3. ca. 4-6 Wochen vor Beginn des Refs. wird dir deine Schule vom Schulamt mitgeteilt.
  4. Das Ref. beginnt mit ca. 4 Wochen Komplexausbildung. In dieser Zeit hast du Seminare und bist noch nicht an der Schule. Hier bekommst du auch deine Fachleiter mitgeteilt, welche das Fachseminar leiten.
  5. Nach der Komplexausbildung geht es endlich an die Schule. Du beginnst die erste Zeit mit Hospitation. Insgesamt musst du jede Woche 15 Unterrichtsstunden besuchen. An einem Tag in der Woche besucht du die Seminarschule.
  6. Nach den ersten Wochen darfst du dann auch selber unterrichten, aber immer in Begleitung deines Fachbetreuers (Fachlehrer). Bis zu 8h solltest du in dieser Phase unterrichten.
  7. Nach den ersten 6 Monaten darfst du eigenständig unterrichten. Hier sitzt dann dein Fachbetreuer nicht mehr im Unterricht. Deine Stunden teilen sich jetzt in 3-7h Hospitation, 8-12h angeleiteten Unterricht (von denen 8h selbstständig unterrichtet werden) auf. In dieser Zeit finden auch die ersten bewerteten Unterrichtsproben statt.
  8. Nach ca. einem Jahr wirst du die meiste Zeit mit deinem eigenem Unterricht verbringen. Nur noch 1-3h je Woche musst du hospitieren. Die zweite Staatsprüfung kommt jetzt immer näher.
  9. Zielgerade: Im letzten halben Jahr deines Refs. legst du dein 2. Staatsexamen ab. Dieses besteht auch zwei bewerteten Unterrichtsstunden und zwei mündlichen Prüfungen.

Unterlagen für die Bewerbung zum Ref

  1. Zeugnis des ersten Staatsexamen
  2. Abiturzeugnis
  3. Geburtsurkunde
  4. Impfnachweis (Masern) <- für die Gültigkeit sind zwei Imfungen erforderlich
  5. erweitertes Führungszeugnis <- kann nach der Bewerbung mit einem Schreiben vom Ministerium beantragt werden.
  6. unterschriebener Bewerbungsbogen <- Nach der Onlinebewerbung muss dieser ausgedruckt, unterschrieben und zum Ministerium geschickt werden.

Eine vollständige Übersicht findest du auch hier.

Was verdiene ich im Ref?

Im Ref bist du verbeamtet und bekommst einen Sold. Abhängig deiner Schulart, bekommst du zwischen 1.553,00 Euro bis 1.589,97 Euro brutto.

Zu diesem “Grundsold” können noch Zuschläge gezahlt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn du bereits verheiratet bist oder eigene Kinder hast.

Abzüge gibt es jedoch auch: etwa die Lohnsteuer und die Krankenkassenbeiträge. Genaue Angaben können wir hier leider nicht geben, da die Höhe der Abzüge von verschiedenen Aspekten beeinflusst wird.

Von deinem Grundsold bleiben dir etwa 1300 – 1400 Euro netto übrig.

Welche Versicherungen benötige ich?

  • Eine Krankenversicherung ist unbedingt nötig. Um diese musst du dich selber kümmern, denn verbeamtete Personen sind für ihre Krankenversicherung selbst verantwortlich. Dafür hast du die Wahl zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Details findest du weiter unten.
  • Eine berufliche Schlüsselversicherung ist ebenfalls sinnvoll. Hier solltest du aber schauen, ob deine private Haftpflichtversicherung diese nicht bereits mit abdeckt.
  • Übrigens! Eine private Haftpflichtversicherung solltest du in jedem Fall besitzen.
  • Eine Diensthaftpflichtversicherung kann auch sinnvoll sein.

Solltest du dich entscheiden einer Gewerkschaft oder einem Lehrerverband beizutreten, dann bieten diese meist eine Schlüsselversicherung oder auch eine Diensthaftpflichtversicherung für ihre Mitglieder an.

Wie funktioniert das mit der Krankenversicherung?

Im Referendariat bist du verbeamtet und damit von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Du musst dich um deinen Versicherungsschutz also selber kümmern. Du hast dabei die Wahl, ob du dich freiwillig gesetzlich oder privat versicherst. Dazu gibt es noch zwei Varianten, wie dein Dienstherr dich bei der Finanzierung unterstützt.

  • Die freiwillige gesetzliche Versicherung: Hier bist du wie alle gesetzlich Versicherten bei einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl versichert. Verbeamtete Personen zahlen 14% + Sonderzuschlag von ihrem Sold als Beitrag. Bei der Beihilfestelle deines Dienstherren kannst du die “Pauschale Beihilfe” beantragen, die 50% der Beitragskosten umfasst. Der Sonderbeitrag der Krankenkasse wird jedoch nicht berücksichtigt.

    • Die gesetzliche Versicherung bringt folgende Vorteile mit sich (Aufzählung nicht abschließend):
      • Die Abrechnung von Arztkosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Du musst nicht in Vorkasse gehen und keine Erstattung deiner Auslagen beantragen.
      • Die gesetzliche Krankenkasse nimmt dich auch mit Erkrankungen auf, für die dich die private Krankenversicherung ablehnen kann.
      • Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen sind im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.

    • Die gesetzliche Versicherung bringt folgende Nachteile mit sich (Aufzählung nicht abschließend):
      • Sie ist i.d.R. etwas teurer als die private Versicherung.
      • Sie bietet “nur” die gesetzlich vorgesehenen Versicherungsleistungen.

  • Die private Versicherung: Hier bist du bei einem Versicherungsunternehmen versichert, welches private Krankenversicherungen anbietet. Die Kosten für die private Krankenversicherung sind sehr individuell. Sie sind unter anderem von deinem Alter, deinem Gesundheitszustand und den von dir gewünschten Leistungen abhängig. Wer verbeamtet ist, schließt eine private Krankenversicherung in der Regel als Restkostenversicherung ab. Diese übernimmt nur noch den Anteil der Behandlungskosten, die von der Beihilfestelle des Dienstherren nicht übernommen werden und ist dadurch günstiger als eine private Vollversicherung.

    • Die private Versicherung bringt folgende Vorteile mit sich (Aufzählung nicht abschließend):
      • Als Restkostenversicherung fällt sie i. d. R. günstiger aus als die gesetzliche Versicherung.
      • Sie umfasst zum Teil Leistungen, die von der gesetzlichen nicht übernommen werden.

    • Die private Versicherung bringt folgende Nachteile mit sich (Aufzählung nicht abschließend):
      • Behandlungskosten (Krankenhaus i. d. R. ausgenommen) müssen ggf. privat vorgestreckt werden.
      • Die entstandenen Auslagen oder erhaltenen Rechnungen müssen bei der Krankenkasse und bei der Beihilfestelle eingereicht und deren Erstattung beantragt werden.
      • Eigene Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können nicht mitversichert werden. Aber! Es gibt i. d. R. günstige Familientarife.

  • Die individuelle Beihilfe. Ist ein Beitrag des Dienstherren zur Krankenversicherung von Beamten. Die individuelle Beihilfe übernimmt einen Teil der medizinischen Behandlungskosten, die dir entstehen. Bei der individuellen Beihilfe erhälst du von deinem Arzt eine Rechnung (da die individuelle Beihilfe meist mit einer privaten Krankenversicherung einher geht) über deine Behandlung und musst diese begleichen. Diese Rechnung kannst du bei der Beihilfestelle einreichen und diese erstattet anschließend einen Teil der Kosten. Die restlichen Kosten kannst du dann von der privaten Krankenkasse erstatten lassen.

  • Die pauschale Beihilfe. Ist ebenfalls ein Beitrag des Dienstherren zur Krankenversicherung von Beamten. Hierbei werden dir pauschal 50% deiner Versicherungsbeiträge deiner Vollversicherung erstattet (Ausgenommen sind die Zusatzbeiträge).

    Achtung! Die pauschale Beihilfe muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Referendariats beantragt werden. Ein Wechsel zurück zur individuellen Beihilfe ist innerhalb des Refs nicht mehr möglich.
    Hier findest du das Merkblatt zur pauschalen Beihilfe. -> PDF
    Hier findest du die Website des Landesamt für Finanzen -> Link

Welche Pflichten habe ich im Ref?

Im Ref bist du verbeamtet und unterliegst den gleichen beamtenrechtlichen Vorgaben, wie alle anderen verbeamteten Personen. Folgende Gesetze und Verordnungen sind besonders relevant:

  • Das Grundgesetz
  • Das Schulgesetz von Thüringen Link
  • Das Thüringer Lehrerbildungsgesetz Link
  • Das Thüringer Beamtengesetz
  • Die Thüringer Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten
  • Das Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG)
  • Die Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter
  • und noch einige mehr…

Aus diesen Gesetzen und Verordnungen ergeben sich verschiedene Pflichten, von denen hier einige aufgezählt werden sollen: