+++ UPDATE +++

Stand: 18.01.2021

Aufgrund pandemiebedingter Beeinträchtigung des Universitätsbetriebs wird im Wintersemester 2020/2021 die Bearbeitungszeit für die wissenschaftliche Hausarbeit/künstlerisch-praktische Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an Regelschulen allgemein um vier Wochen (28 Tage) verlängert. Der Abgabetermin für die wissenschaftliche Hausarbeit/künstlerisch-praktische Hausarbeit wird neu auf den 8. März 2021 festgesetzt.

Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die wissenschaftliche Hausarbeit/künstlerisch-praktische Hausarbeit im Einzelfall sind dafür nicht mehr notwendig. Bereits eingegangene, aber noch nicht beschiedene Anträge, gelten mit dieser allgemeinen Verfügung als bis zum neuen Abgabetermin 8. März 2021 genehmigt. Diese allgemeine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die wissenschaftliche Hausarbeit/künstlerisch-praktische Hausarbeit bis zum 8. März 2021 ersetzt die bereits im Einzelfall erteilten Genehmigungen, auch wegen krankheitsbedingter oder sonstiger nicht zu vertretender Verhinderung.

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Stand: 14.01.2021

Trotz der aktuellen Pandemie-Situation und den damit einhergehenden Einschränkungen wie der zeit- und teilweisen Schließung der ThULB gibt es für die schriftliche Staatsexamensarbeit von Seiten des Landesprüfungsamtes für Lehrämter (LPA) bisher keine pauschale Schreibzeitverlängerung.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen individuellen Antrag auf Schreibzeitverlängerung zu stellen. Dabei kann als Grund bereits die 4-Stunden-Buchungseinschränkung der ThULB geltend gemacht werden.
Bei Fragen oder Problemen stehen wir euch im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützend zur Seite.